Verfassungsbeschwerde abgewiesen

16. Mai 2008 von Rettungsbiber

Gegen den neuen Landesrettungsdienstplan (LRettDP) für Rheinland-Pfalz hatten gut 80 Rettungsassistenten Verfassungsbeschwerde eingelegt, u.a. weil sie darin eine Beeinträchtigung ihrer Berufsfreiheit und der Wahrnehmung verfassungsmäßiger Mitbestimmungsrechte der Arbeitnehmer sahen.

Der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz in Koblenz hat nun am 15.05.2008 die Verfassungsbeschwerde als unzulässig abgewiesen. (Beschlüsse vom 05.05.2008; AZ VGH B 18/08 und VGH B 20/08)

Begründet wird dies damit, daß der LRettDP sich mit seinen Vorschriften zu Fortbildungsmaßnahmen nicht an den einzelnen Rettungsassistenten richtet, sondern an die mit der Durchführung des Rettungsdienstes beauftragten Behörden und Organisationen. Diese seien dadurch angehalten, die entsprechenden Vorschriften durch Arbeitsverträge umzusetzen; erst gegen diese könnten sich die Rettungsassistenten dann mit Rechtsmitteln wehren — dann allerdings zunächst vor den zuständigen Fachgerichten.

Quelle: beck-aktuell

Kategorie: Rettung

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