Erweiterte Maßnahmen

22. Mai 2008 von Rettungsbiber

Während noch um die Novellierung des Rettungsassistenten-Gesetzes gerungen wird, schafft die „Ärztliche Beraterin“ unseres Rettungsdienstes (den vom Landesrettungsdienstplan vorgesehenen Ärztlichen Leiter gibt es in unserem Bereich noch immer nicht — gerüchteweise aus Kostengründen) schon Fakten: Ich war neulich auf dem zweiten Teil der bei uns angebotenen Fortbildung Erweiterte Maßnahmen .

Nach den klassischen „Notkompetenz“-Medikamenten (Glucose, Adrenalin bei CPR, VEL, Nitro-Spray, Fenoterol, Diazepam-Rect. beim kindl. Krampfanfall) wurde von der Ärztlichen Beraterin im ersten Schritt Ketanest S als Analgetikum, Prednisolon (bei Rauchgasintoxikation, akuter Atemwegsobstruktion und anaphylaktischem Schock), und ASS (bei Akutem Koronarsyndrom, inzwischen wieder gestrichen; das neuen Aspirin i.V. hat keine Zulassung als Thrombozytenaggregationshemmer …) für Rettungsassistenten freigegeben, wenn kein Notarzt zeitnah verfügbar sein sollte.

Nun folgten Amiodaron und Atropin (beide im Rahmen der CPR, sehr sinnvoll weil ja auch ERC-Empfehlung), HAES 6% und Salbutamol (bei anaphylaktischem Schock und akuter Atemwegsobstruktion).

Die Initiative der Ärztlichen Beraterin ist sehr zu begrüßen und man muß das den Mitarbeitern entgegengebrachte Vertrauen sehr hoch einstufen. Die Patienten können froh sein, daß dem nichtärztlichen Personal diese Möglichkeiten an die Hand gegeben werden. Allerdings ist meiner Ansicht nach die Rechtslage auch hiermit nicht verbessert oder gar vollständig geklärt worden, eine Novellierung des RettAssG weiterhin dringend nötig. Ob dies aber den gewünschten Erfolg bringt, ist fraglich, denn der ärztliche Standesdünkel ist immer noch sehr ausgeprägt. Woher der Wind weht ist klar, wenn man erfährt, daß unserer Ärztlichen Beraterin wegen ihrer Initiative von einigen ihrer Kollegen schon „Verrat am ärztlichen Berufsstand“ vorgeworfen wurde.

Kategorie: Rettung

2 Responses to “Erweiterte Maßnahmen”

  1. Joekanone Says:

    Ich ziehe meinen Hut vor eurer ärztlichen Beraterin. Hoffentlich stürzt sich die Standeslobby nicht auf Sie und bestraft Sie für diesen Hochverrat.

    Gibts die Möglichkeit eines Kompetenznachweises? Prüfung? Test? Eine extra Fortbildung?

  2. Rettungsbiber Says:

    Für die jeweiligen Maßnahmen gibt es eine gesonderte Fortbildung, die mit einem Prüfungsgespräch abschließt. Man kann sich dann jährlich durch Wiederholung des Prüfungsgesprächs „rezertifizieren“.

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